Hintergründe

Keine Partei und doch politischer Motor

Das Wirkungsfeld der Freien Wähler in Baden-Württemberg liegt in überwiegenden Maße in den Städten und Gemeinden. Darüber hinaus sind die Freien Wähler in den Kreistagen meist als dritte politische Kraft vertreten. Außerdem arbeiten sie in den Regionalversammlungen mit. Die Freien Wählervereinigungen tragen also analog den politischen Parteien zur politischen Willensbildung bei, beschränken sich aber auf den kommunalen Bereich.

Die Organisationsform der Freien Wähler ist der Verein. Sie sind also keine Parteien im Sinne des Parteigesetzes. Es fehlt bei Ihnen die Absicht, die Vertretung des Volkes im Bundestag oder einem Landtag anzustreben. Freie Wählervereinigungen genießen somit nicht den Schutz des Parteienprivilegs in Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes. Sie sind dagegen auch nicht verpflichtet, die Vorschriften des Parteiengesetzes im Hinblick auf ihre Organisation, interne Ordnung und Willensbildung zu beachten. Freie Wählervereinigungen regeln ihre Angelegenheiten jedoch grundsätzlich immer demokratisch. Bei Wahlen auf kommunaler Ebene gelten sie gegenüber den Parteien als gleichberechtigt.

 

Der Sachentscheidung verpflichtet

In der Bundsrepublik Deutschland werden die politischen Parteien gängigerweise nach politischen Richtungen eingeordnet. Grundlage hierfür ist die jeweilige Grundeinstellungen der Partei. Wir sprechen dann von Linksparteien, Parteien der politischen Mitte und Rechtsparteien, wobei innerhalb der Partei oft noch nach Flügeln unterschieden wird. Die Freien Wähler kennen keine grundsätzliche ideelogische Einordnung. Sie fühlen sich allein ihrem Gewissen und der Sachentscheidung verpflichtet. Dabei muss immer der Mensch im Vordergrund stehen. Das Wohl der Bürgerinnen und Bürger zu fördern, ist oberste Maxime. Politische Ideologien sind ihnen also fremd, ihr Handeln orientiert sich an Menschen Werten.

Vertretung der Nicht-Parteimitglieder

Nach Artikel 21 des Grundgesetzes wirken die Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes mit. Die Väter des Grundgesetzes haben mit der Formulierung „Mitwirkung“ den Parteien aber auch bewusst zu erkennen gegeben, dass neben ihnen noch andere gesellschaftliche Kräfte existent sein können, die sich der politischen Willensbildung des Volkes annehmen. Die Freien Wähler sind eine solche Aktionsgemeinschaft. Sie stellen quasi die gesellschaftliche Gruppe der Nichtparteimitglieder. Damit untrennbar verbunden ist die parteipolitische Unabhängigkeit und die Freiheit eines Mitglieds oder Mandatsträger auf ungebundene Meinungsäußerung. Partei- und Fraktionszwänge sind ausgeschlossen.

 

Die Kraft des Ausgleichs

Die Freien Wählervereinigungen Baden-Württembergs sehen sich als notwendige Ergänzung der Parteien auf Kommunaler Ebene. Durch ihr Wirken mobilisieren sie brachliegende, bürgerschaftliche Verantwortungsbereitschaft, die über eine parteipolitische Bindung nicht möglich wäre. Sie akzeptieren den legitimen Versuch der Parteien, auch im Kommunalpolitischem Bereich ihre Mitwirkungsmöglichkeiten an der politischen Willensbildung des Volkes auszubauen. Als unabhängige Organisation stellen sich die Freien Wähler diesem Ausweitungsbestreben in fairer Konkurrenz und im Bewusstsein entgegen, mehr den je als die Kraft des Ausgleichs in den Rathäusern, Kreistagen und in den Regionalversammlungen gebraucht zu werden. Mit ihren Leitlinien haben sie hierzu bestes Rüstzeug.

 

 

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